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   VG Mainz, 10.10.2007 - 5 K 181/07.MZ   

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VG Mainz, 10.10.2007 - 5 K 181/07.MZ (https://dejure.org/2007,29787)
VG Mainz, Entscheidung vom 10.10.2007 - 5 K 181/07.MZ (https://dejure.org/2007,29787)
VG Mainz, Entscheidung vom 10. Oktober 2007 - 5 K 181/07.MZ (https://dejure.org/2007,29787)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen eines Mitbestimmungsrechts bei der Stufenzuordnung innerhalb einer Entgeltgruppe eines einzustellenden Arbeitnehmers; Abhängigkeit der Stufenzuordnung innerhalb der Entgeltgruppen von einer einschlägigen Berufserfahrung; Bestimmung des Begriffs der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    TVöD - Mitbestimmung des Personalrats bei Entgelt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Personalrat darf bei Neueinstellungen im öffentlichen Dienst Entgelthöhe mitbestimmen - VG Mainz stärkt Mitbestimmungsrecht des Personalrats

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 24.05.1995 - 2 BvF 1/92

    Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein

    Auszug aus VG Mainz, 10.10.2007 - 5 K 181/07
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 24. Mai 1995 (- 2 BvF 1/92 - in ZFPR 1995, S. 185) zudem gefordert, dass der Gesetzgeber die verantwortlichen Amtsträger nicht in eine Lage bringen darf, in der sie jene Maßnahmen, die für die zeitgerechte Herstellung der Bedingung einer ordnungsgemäßen Erfüllung des Amtsauftrages notwendig sind, nur um den Preis von Zugeständnissen durchsetzen können, die sie nicht oder nur mit Einschränkungen für sachgerecht halten und in die sie sonst nicht einzuwilligen bereit wären.
  • BVerwG, 08.12.1999 - 6 P 3.98

    Mitbestimmung bei Eingruppierung; Verhältnis zur Mitbestimmung bei Einstellungen,

    Auszug aus VG Mainz, 10.10.2007 - 5 K 181/07
    Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat, jedenfalls bis zur Einführung des Tarifvertrags öffentlicher Dienst/TVöD und des Tarifvertrags TV-L, bisher unter dem Begriff der Eingruppierung ausschließlich die erstmalige Einreihung der von einer Person zu verrichtenden Tätigkeit in ein bestimmtes Vergütungssystem verstanden (BVerwG, Beschluss vom 08. Dezember 1999 - 6 P 3/98 - BVerwGE 110, 151; PersR 2000, 106; ZfPR 2000, 100, so auch Ruppert/Lautenbach, Landespersonalvertretungsrecht, Kommentar, § 78 LPersVG Rdn 129).
  • BVerwG, 08.10.1997 - 6 P 5.95

    Personalvertretungsrecht - Mitbestimmung bei Fallgruppenwechsel innerhalb

    Auszug aus VG Mainz, 10.10.2007 - 5 K 181/07
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 08. Oktober 1997 (-6 P 5/95 - in BVerwGE 105, 241 f.) demgegenüber den Fallgruppenwechsel dann als der Mitbestimmung unterliegende personelle Maßnahme eingeordnet, wenn er mit einem automatischen Zeitaufstieg in eine höhere Vergütungsgruppe verbunden war.
  • BVerwG, 14.06.1995 - 6 P 43.93

    Umfang des Mitbestimmungsrechts der Personalvertretung bei der Eingruppierung

    Auszug aus VG Mainz, 10.10.2007 - 5 K 181/07
    Entgegen der Auffassung des Klägers ist nicht davon auszugehen, dass das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 14. Juni 1995 (-6 P 43/93- in ZFPR 1995, 156; PersR 1995, 428) darüber hinaus auch personenbezogene Merkmale in diese Einreihung mit einbezogen hat.
  • VG Braunschweig, 22.05.2007 - 10 A 1/07

    Eingruppierung; Entgeltstufe; Entgelttabelle; Mitbestimmung;

    Auszug aus VG Mainz, 10.10.2007 - 5 K 181/07
    Zwar eröffnet die Berücksichtigung einschlägiger Berufserfahrung bei der Stufenzuordnung der Entgelttabelle größere Interpretationsspielräume als vormals die auf der Grundlage des BAT vorzunehmende Bestimmung der Höhe der Endgrundvergütung nach Lebensaltersstufen, hierzu hat das Verwaltungsgericht Braunschweig in seinem Beschluss vom 22. Mai 2007 (- 10 A 1/07 - in juris) aber zu Recht darauf hingewiesen, dass auch Erwägungen der Zweckmäßigkeit der personalvertretungsrechtlichen Mitbestimmung es nicht rechtfertigen, entgegen der tariflichen Systematik und des daran anknüpfenden, in der personalvertretungsrechtlichen Rechtsprechung entwickelten Begriffsverständnisses die Stufenzuordnung als Element der Eingruppierung zu betrachten.
  • BVerwG, 18.12.1979 - 6 P 15.79

    Mitbestimmung des Personalrats - Wegfall eines Bewährungsaufstiegs - Vorliegen

    Auszug aus VG Mainz, 10.10.2007 - 5 K 181/07
    So hat das Bundesverwaltungsgericht bereits in seiner Entscheidung vom 18. Dezember 1979 - 6 P 15/79 - (PersV 1981, 290) ausgeführt, dass die Auffassung, zur Eingruppierung zähle nicht nur die Einreihung in eine Vergütungsgruppe, sondern auch die Zuordnung zu einer Fallgruppe, sich nicht aus § 22 BAT rechtfertigen lasse.
  • KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 14.01.2008 - KGH.EKD I-0124/N33
    Die beschwerdeführende Mitarbeitervertretung wiederholt und vertieft ihr erstinstanzliches Vorbringen und stützt sich ergänzend auf die Entscheidung des VG Mainz vom 10. Oktober 2007 - 5 K 181/07.MZ.

    Nach dieser Bestimmung erhalten die Beschäftigten monatlich ein Tabellenentgelt; dessen Höhe bestimmt sich nach der Entgeltgruppe, in welcher der oder die Beschäftigte eingruppiert ist, und nach der für ihn oder sie geltenden Stufe (vgl. VG Mainz vom 10. Oktober 2007 - 5 K 181/07.MZ, S. 7 des Umdrucks).

    c) Auf das von ihr vorgelegte Urteil des VG Mainz vom 10. Oktober 2007 - 5 K 181/07.MZ - kann sich die Mitarbeitervertretung nicht mit Erfolg stützen.

  • VG Mainz, 14.02.2008 - 2 K 92/07

    Absehen von interner Stellenausschreibung - hier: Bundesagentur für Arbeit - ohne

    Außerdem sind sie widerruflich und nicht Teil des Arbeitsvertrages, sondern werden im Rahmen des Direktionsrechts des Arbeitgebers gewährt, zuerkannt oder aberkannt und haben zudem auch keinen Einfluss auf künftige Höhergruppierungen durch den Wechsel der Tätigkeitsebene (so auch VG Braunschweig, Beschluss vom 22. Mai 2007 - 10 A 1/07; VG Düsseldorf 33 K 375/06.PVB; Urteil der Personalvertretungskammer - Land - des VG Mainz vom 10. Oktober 2007 - 5 K 181/07.MZ, welche im Ergebnis lediglich aufgrund vom Bundesrecht abweichender landesrechtlicher Sonderregelung in § 73 LPersVG im Ergebnis dann doch zu einem Mitbestimmungstatbestand kam).
  • VG Stuttgart, 04.06.2008 - PL 22 K 3929/07

    Mitbestimmung; Eingruppierung; Zuordnung zur Entgelttabellenstufe

    Dieser sei jedoch bisher nicht tätig geworden, obwohl er die Personalvertretungsgesetze in andere Bereichen an die Rechtslage nach dem TV-L angepasst habe (vgl. VG Mainz, Urt. v. 10.10.2007 - 5 K 181/07 -, PersV 2008, 150; VG Braunschweig, Beschl. v. 22.05.2007 - 10 A 1/07 -, PersV 2008, 60).
  • VG Frankfurt/Main, 21.01.2008 - 23 K 3653/07

    Unbeachtlichkeit einer Zustimmungsverweigerung bei Herabgruppierung nach

    Die Einwände des Antragstellers beziehen sich weder auf die von der Beteiligten vorgenommene Stufenzuordnung noch auf die daran anknüpfende Berechnung des Vergleichsentgelts, sodass die Frage offen bleiben kann, ob die Stufenzuordnung ihrerseits einen selbstständigen Eingruppierungstatbestand i. S. d. § 77 Abs. 2 Nr. 2 lit. b HPVG darstellt (für ein Mitbestimmungsrecht VG Mainz U. v. 10.10.2007 - 5 K 181/07.MZ - PersR 2007, 533).
  • VG Saarlouis, 11.06.2008 - 9 K 2105/07

    Keine Mitbestimmung bei der Stufenzuordnung nach § 16 TV-L

    VG Braunschweig, Beschluss vom 22.05.2007, 10 A 1/07; VG Mainz, Urteil vom 10.10.2007, 5 K 181/07.MZ; OVG Koblenz, Urteil vom 22.02.2008, 5 A 11127/07 - jeweils zitiert nach juris.
  • VG Ansbach, 15.01.2008 - AN 7 P 06.04090

    TV-BA; Eingruppierung; Funktionsstufen; Mitbestimmung des Personalrats

    Das VG Mainz hat mit Entscheidung vom 10. Oktober 2007 (5 K 181/07.MZ) bezogen auf den TV-L zwar grundsätzlich festgestellt, dass die Zuerkennung der Funktionsstufen kein Fall einer Eingruppierung ist, dass aber auf Grund der nach dem rheinlandpfälzischen Personalvertretungsrecht eröffneten "Allzuständigkeit" der Personalvertretung gleichwohl ein Mitbestimmungsrecht gegeben ist.
  • VG Ansbach, 15.01.2008 - AN 7 P 06.03620

    Nach dem Tarifvertrag der ... fällt nur die Festlegung der Tätigkeitsebenen unter

    Das VG Mainz hat mit Entscheidung vom 10. Oktober 2007 (5 K 181/07.MZ) bezogen auf den TV-L zwar grundsätzlich festgestellt, dass die Zuerkennung der Funktionsstufen kein Fall einer Eingruppierung ist, dass aber auf Grund der nach dem rheinlandpfälzischen Personalvertretungsrecht eröffneten "Allzuständigkeit" der Personalvertretung gleichwohl ein Mitbestimmungsrecht gegeben ist.
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